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Schulbezirk

Gemeinsamer Schulbezirk

Die Schule "Grundschule Siegmar" befindet sich im Schulbezirk "Schulbezirk I". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:

Schuleigene Aufnahmekriterien

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:

  1. Unzumutbare Härte
    Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.
  2. Unzumutbar langer Schulweg
    Ein unzumutbar langer Schulweg besteht für Kinder, die für den einfachen Schulweg (Wohnung bis Schule) bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule benötigen. Eine Prüfung und Anwendung dieses Kriteriums erfolgt nur dann, wenn der Schulweg an die angemeldete Schule unter 45 Minuten liegt!
  3. Sonderpädagogischer Förderbedarf
    Voraussetzung ist das Vorliegen eines Bescheides über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens bestehende hohe Wahrscheinlichkeit für das Erlassen eines solchen Bescheides.
  4. Geschwisterkinder
    Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben.
  5. Schulwegdauer
    Genutzte Routenplaner: kurzerschulweg.sachsen.de oder Google Maps
Quelle: Eingabe durch Schule, Stand: 03.06.2026

Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

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