Schulbezirk
Gemeinsamer Schulbezirk
Die Schule "59. Grundschule Dresden "Jürgen Reichen"" befindet sich im Schulbezirk "Loschwitz". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:
- 88. Grundschule Dresden
- 62. Grundschule Dresden "Friedrich Schiller"
- 61. Grundschule Dresden "Heinrich Schütz"
Schuleigene Aufnahmekriterien
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:
- Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen. - Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben. - Konzeptwunsch
Die Eltern wünschen die Aufnahme ihres Kindes an unserer Schule, weil sie sich mit unserem Schul- und Unterrichtskonzept identifizieren und möchten, dass ihr Kind in einem offenem und weitgehend individualisiertem Unterricht lernen kann, der u.a. auf gleich- und kleinschrittiges Lernen verzichtet. Die Eltern wünschen stattdessen projektorientierten Unterricht, eine ausgeprägte Lesekultur, große Bedeutung sozialen Lernens, ein reichhaltiges Ganztagsangebot und lebendiges Schulleben. - Schulwegdauer & Räumliche Entfernung
Der Schulweg hat für uns keine Priorität. Aufgenommen werden alle Kinder unseres Schulbezirks, soweit die Plätze reichen. Freie Plätze vergeben wir auch an Kinder von außerhalb unseres Schulbezirkes.
Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.