Schulbezirk
Gemeinsamer Schulbezirk
Die Schule "Grundschule Mitte Coswig" befindet sich im Schulbezirk "Stadt Coswig". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:
Schuleigene Aufnahmekriterien
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:
- Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen. - optimierte Schuleingangsphase, schulische Integr
Bei der verfügbaren Aufnahmekapazität werden zuerst die Plätze abgezogen, die für die optimierte Schuleingangsphase und das vom LaSuB zugewiesene Kontingent zur schulischen Integration benötigt werden. Danach werden die freien Schulplätze entsprechend der Rangfolge der Kriterien vergeben. - Sonderpädagogischer Förderbedarf
Voraussetzung ist das Vorliegen eines Bescheides über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens bestehende hohe Wahrscheinlichkeit für das Erlassen eines solchen Bescheides. - Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben. - Unzumutbar langer Schulweg
Ein unzumutbar langer Schulweg besteht für Kinder, die für den einfachen Schulweg (Wohnung bis Schule) bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule benötigen. Eine Prüfung und Anwendung dieses Kriteriums erfolgt nur dann, wenn der Schulweg an die angemeldete Schule unter 45 Minuten liegt! - Schulwegdauer
Maßgeblich ist der zeitliche Aufwand, den das Kind zur Bewältigung des Schulweges im Falle einer Nichtberücksichtigung an der Anmeldeschule hat. Hierzu wird die Differenz der Schulwegdauer zur Umlenkungsschule und der Schulwegdauer zu unserer Schule berechnet. Je geringer die Differenz ist, umso so zumutbarer ist die Zuweisung an die Umlenkungsschule. (Beispiel: Zu unserer Schule braucht das Kind 10 min und zur Umlenkungsschule 15 min. Die Differenz sind somit 5 min.) Wenn bei den letzten freien Plätzen die errechnete Differenz im Rahmen dieser Auswahl die gleiche Zeit bei mehreren Kindern aufweist, wird ein Losverfahren durchgeführt. Für die Berechnung der Schulwegnähe wird das Portal „Kurzer Schulweg“ herangezogen, welches den Gesamtweg unter Einbeziehung des ÖPNV berücksichtigt. Sofern es Ihr Kind betrifft und es nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung im gemeinsamen Schulbezirk Coswig. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Sollten später wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie im Ablehnungsbescheid.
Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.