Hauptinhalt

Schulbezirk

Gemeinsamer Schulbezirk

Die Schule "Joachim Ringelnatz-Schule - Grundschule der Stadt Leipzig" befindet sich im Schulbezirk "Gemeinsamer Schulbezirk Südwest 3". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:

Schuleigene Aufnahmekriterien

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:

  1. Unzumutbare Härte
    Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.
  2. Geschwisterkinder
    Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben.
  3. Räumliche Entfernung
    Für die Berechnung der Schulwegnähe gilt der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Maßgeblich ist die Länge des Schulweges an die Anmeldeschule. Dieser muss kürzer als die Schulweglänge zu den beiden anderen Schulen im Schulbezirk sein. Sollte dieses Kriterium auf mehr Anmeldungen zutreffen, als Plätze vorhanden sind, erfolgt: Ermittlung des kürzesten Fußweges vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrages (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los. Nach Auswahl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der oben genannten Kriterien, sowie der Prüfung von Härtefällen wird die Anzahl der Restplätze entsprechend der Kapazität ermittelt. Anschließend findet ein Losverfahren zur Vergabe der freien Plätze statt, aus dem sich die Rangfolge der Aufnahme ergibt.
Quelle: Eingabe durch Schule, Stand: 17.06.2026

Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

zurück zum Seitenanfang