Qualität
Die Ansprüche an die Qualität einer Schule sind erkennbar am Schulprogramm, das in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Schulkonferenz entsteht und für die Schulentwicklung von besonderer Bedeutung ist. Das Zeitmodell der Schule kann den 45- Minutentakt der Unterrichtsstunde aufbrechen und neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung schaffen. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte an der Schule angeboten werden, spiegeln ebenfalls den Qualitätsanspruch der Schule wider. Die Durchführung interner und externer Evaluationen können dabei helfen die Qualität der Schule weiter zu steigern.
Das Schulprogramm wurde von der Schulkonferenz am 08.01.2018 bestätigt.
Schwerpunkte
- Vermittlung von Grundwerten nach A.Schweitzer
- Erziehung zur Lebenstüchtigkeit:neue Kompetenzen
- Hilfe für sozial schwache Schüler
- schnelle Integration von Aussiedlern und Ausländern
- Ablehnung von Gewalt
- Wahrung und Pflege von schulischen Traditionen
- Hohe Unterrichtsqualität
- Projekte
- Schulische Höhepunkte
- Unsere Schule mit vielfältigen und interessanten Ganztagsangeboten
Beschlüsse
Keine Angabe.- Wir nutzen den Blockunterricht als Grundlage für ein neues Methodenkonzept
- Wir arbeiten an einem neuen Schulkonzept
- Wir suchen den Kontakt zur Zusammenarbeit mit mittelständigen Unternehmen in unserer Umgebung zur Berufsberatung und Berufsorientierung
- Klare Festlegung von komplexen Leistungen und Klassenarbeiten
- Lang-und mittelfristige Unterrichtsplanung als Vorarbeit für die erfolgreiche Einführung der neuen Lehrpläne
- Erfolgreiche Integration von Aussiedlern und Ausländern an unserer Schule
Gesundheitsförderung ist Teil des Schulprogramms.
Konzept
- Schulklima (z.B. Kompetenzentwicklung / Stressbewältigung, Konfliktbewältigung, Schulgestaltung)
- Sport- und Bewegungsförderung
- Suchtprävention (z.B. Verhaltenssüchte, legale und illegale Drogen)
Maßnahmen
- es existiert ein Konzept zur Suchtprävention und an der Schule gilt Rauchverbot für alle Schüler
Projekte
- Keine Angabe.