Qualität
Die Ansprüche an die Qualität einer Schule sind erkennbar am Schulprogramm, das in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Schulkonferenz entsteht und für die Schulentwicklung von besonderer Bedeutung ist. Das Zeitmodell der Schule kann den 45- Minutentakt der Unterrichtsstunde aufbrechen und neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung schaffen. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte an der Schule angeboten werden, spiegeln ebenfalls den Qualitätsanspruch der Schule wider. Die Durchführung interner und externer Evaluationen können dabei helfen die Qualität der Schule weiter zu steigern.
An der Schule wird der 45-Minutentakt der Unterrichtsstunde für den täglichen Unterricht aufgebrochen.
Schulinterne Fortbildungen
Beschreibung: Mittelfristig: systematisierte schulinterne Fortbildungen im Kollegium zur Kultur der Digitalisierung Spezifisch: 15' Digitalisierungs-Inputs vor Beginn einer jeder DB (1x im Monat), Inhalt: Vorstellung von Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools, Umsetzung: Jede Lehrkraft ist für eine Sitzung verantwortlich und stellt dort Beispiele aus der eigenen Praxis oder eine Anregung aus einer externen Fortbildung vor Messbar: ist erreicht, wenn sich diese Praxis eingespielt hat - quasi ohne extra daran zu erinnern Attraktiv: hier sollen sehr niederschwellig Ideen, Anregungen und Hilfen von Kollegen für Kollegen gegeben werden, ohne die wichtige Ressource Zeit zu belasten. Gleichzeitig ist jeder Kollege angehalten, sein Wissen regelmäßig mit den anderen zu teilen. Realistisch: das ist in unseren DB problemlos möglich Terminiert: Beginnt im 2. HJ, wird im SJ 23_24 durchgeführt und dann evaluiert. Verantwortlich: AG DIgitalisierung, KollegiumMaßnahmen: eine digitale/analoge Liste für Kollegen, wo Anfrage und Angebote gesammelt und strukturell in eine TB eingebracht werden...
Digitale Endgeräte für alle
Beschreibung: Langfristig: Jedem Schüler ein digitales Endgerät Spezifisch: jeder unserer Schüler soll ab Klasse 8 sein eigenes digitales Endgerät, wahrscheinlich ein IPad, nutzen können Messbar: ist erreicht, wenn es a) ein von der Stadt bestätigtes System von Eigen- und Leihgeräten an der Schule gibt , b) eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden wurde und c) der Unterricht grundsätzlich mit digitalem Endgerät geplant wird d) es ein gutes Regelwerk zum Benutzen der Geräte in der Schule gibt, inkluisive Verwaltung der Geräte, Datenschutz etc... Attraktiv: Schülern lernen mit Hilfe der Endgeräte viele Kompetenzen, die sie unserem digitalisierten Zeitalter unbedingt benötigen, die Kollegen können ihren Unterricht durchweg (und nicht nur sporadisch) entsprechend digitalisiert planen, keine Rückenschmerzen für die Schüler mehr, bessere digitale Kooperationsmöglichkeiten, höhere Motivation der Schüler, deutliche Einsparung von Papier, Einsparung von bisher nötigen Buchhungsprozederen von IPadkoffern etc. realistisch: nicht kurzfristig umsetzbar, wir müssn uns dem Schritt für Schritt nähern: 2 Kolleginnen waren an einer entsprechenden Schulpreisschule hospitieren, Vernetzung mit anderen Schulen, Pilotschule der Stadt Leipzig, Gewinnung von außerschulischen Sponsoren etc. terminiert; Wir haben uns ein 5 Jahres Ziel gesetztMaßnahmen: BYOD als kurzfristige Maßnahme - langfristige Versuche, eine andere Möglichkeit für die Schule zu ermöglichen...
Digitales Unterstützungssystem
Beschreibung: Ziel 2: Mittelfristig: Etablierung eines digitalen Systems zur Unterstützung der Differenzierung und für kurzfristigen VertretungsunterrichtMaßnahmen: Spezifisch: mögliche Systeme könnten Anton oder Sofatutor und vergleichbare sein Messbar: ist gelungen, wenn ein System geschaffen wurde, das alle Kolleginnen kennen und das regelmäßig im Unterricht und in Vertretungen eingesetzt wird Attraktiv: ein etabliertes System bietet Möglichkeiten, differenziert zu arbeiten und bei kurzfristigem Vertretungsunterricht auf gute vorbereitete Aufgaben zurückzugreifen, ohne den SuS dafür neue Zugänge oder Nutzungskompetenzen vermitteln zu müssen Realistisch: Anton wurde zwischenzeitlich bereits aktiv vom Kollegium genutzt, da viele Lehrkräfte jung und Digitalem gegenüber aufgeschlossen sind, kann das funktionieren
„Bring your own device“ (BYOD)
Beschreibung: Einführung einer verbindlichen Regelung für „Bring your own device“ (BYOD) im Unterricht (kurzfristig)Maßnahmen: Spezifisch: Erarbeitung einer Abstimmungsgrundlage und Abstimmung der Regelung in der GLK Messbar: ist gelungen, wenn es eine verbindliche Regelung gibt, die festlegt, ob und welche SuS im Unterricht mit eigenen Geräten arbeiten dürfen Attraktiv: eine verbindliche Regelung schafft Handlungssicherheit für alle Kolleginnen und Kollegen, eine Regelung, die BYOD in gewissem Umfang ermöglicht, kann einen Beitrag zur Entlastung der überbuchten Tabletkoffer leisten Realistisch: eine Regelung finden sollte im Interesse des Kollegiums sein Terminiert: Erstellungshorizont sollte das 1. HJ 2024/25 sein, so dass ab dem 2. HJ ein Pilot für die KST 9 gestartet werden kann, welcher ab dem nächsten SJ (2025/26) evtl. ausgeweitet wird. Verantwortlich: Arbeitsgruppe Digitalisierung, GLK