Schulbezirk
Gemeinsamer Schulbezirk
Die Schule "Grundschule "Georgius Agricola"" befindet sich im Schulbezirk "Stadt Freiberg". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:
- Grundschule "Gottfried Silbermann"
- Grundschule "Karl Günzel"
- Grundschule "Theodor Körner"
- Grundschule "Clemens Winkler"
- Grundschule "Carl Böhme"
- Grundschule "J. H. Pestalozzi"
Schuleigene Aufnahmekriterien
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:
- Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen. - Sonderpädagogischer Förderbedarf
Voraussetzung ist das Vorliegen eines Bescheides über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens bestehende hohe Wahrscheinlichkeit für das Erlassen eines solchen Bescheides. - Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben. - Schulwegdauer
Schüler deren Schulweg zu einer anderen nächstgelegenen und aufnahmefähigen Schule unzumutbar wäre. Dauer des Schulweges - ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus (im Falle des elterlichen Wechselmodells ist das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Schulwegen zu bilden) - die Wegedauer ergibt sich für fußläufige Schüler aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool (z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind, und für Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige Schülerbeförderung besteht bzw. - soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt - für die gemäß Ziffer 3.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird, über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes
Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.