Schulbezirk
Gemeinsamer Schulbezirk
Die Schule "Friedrich-Schiller-Schule-Grundschule" befindet sich im Schulbezirk "Aue-Bad Schlema-1". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:
- Grundschule Aue-Zelle
- Grundschule Johann Heinrich Pestalozzi
- Grundschule Auerhammer
- Grundschule "Albrecht Dürer"
Schuleigene Aufnahmekriterien
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:
- Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen. - Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben. - Schulwegdauer & Räumliche Entfernung
Im Fall, dass Kinder nicht genommen werden können, kommt auch die Wohnortnähe zum Tragen. Die Kinder aus den Ortsteilen Bad Schlema und Wildbach werden dabei zunächst berücksichtigt. Sollten zu viele Kinder aus diesen beiden Ortsteilen angemeldet sein, wird die Busanbindung zu anderen Schulen geprüft. Dabei ist insbesondere der Bereich um die B169 zu nennen, der über eine gute Anbindung ins Auer Zentrum verfügt. Über die Klassenstärke und die Anzahl der Ersten Klassen im Schulbezirk entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz.
Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.