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Schulbezirk

Gemeinsamer Schulbezirk

Die Schule "Paul-Wäge-Grundschule Schkeuditz" befindet sich im Schulbezirk "Schkeuditz-1". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:

Schuleigene Aufnahmekriterien

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:

  1. Unzumutbare Härte
    Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.
  2. Geschwisterkinder
    Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben.
  3. Schulwegdauer & Räumliche Entfernung
    a) Fußläufige Erreichbarkeit aa) Ermittlung der Schüler, die unsere Schule fußläufig erreichen können und bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Schkeuditz. Diese werden vorrangig aufgenommen. bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußweges vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Schkeuditz. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrages (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre. b) Beförderung mit öffentlichem Personennahverkehr/ freigestelltem Schülerverkehr aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk schneller erreichbar am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der zeitlich kürzeste sichere Schulweg. Diese Schüler werden vorrangig aufgenommen. bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des zeitlich kürzesten sicheren Schulwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk zeitlich am längsten wäre. c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) bzw b) nicht zutrifft, mit dem zeitlich kürzesten sicheren Schulweg von ihrem Hauptwohnsitz unserer Schule. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los. Schüler aus einem anderen Schulbezirk werden nachrangig bei der Ausbildungsplatzvergabe behandelt. Die Schulwegberechnung erfolgt über Google Maps.
Quelle: Eingabe durch Schule, Stand: 15.06.2026

Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

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