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Schulbezirk

Gemeinsamer Schulbezirk

Die Schule "Pablo-Neruda-Schule - Grundschule des Deutsch-Französischen Bildungszentrums der Stadt Leipzig" befindet sich im Schulbezirk "Gemeinsamer Schulbezirk Südost 3". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:

Schuleigene Aufnahmekriterien

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:

  1. Unzumutbare Härte
    Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.
  2. Geschwisterkinder
    Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben.
  3. "Französischklasse"
    Aufnahme von Kindern in die Klasse für intensives Sprachenlernen Französisch mit schuleigener Akzentuierung voraussetzt, dass - das Kind ausreichende Vorkenntnisse in der französischen Sprache hat (Dazu stellt die muttersprachliche Lehrkraft der Pablo-Neruda-Schule im Rahmen der Schulvorbereitungsstunden fest, ob das Kind über ausreichende Vorkenntnisse in der französischen Sprache verfügt und führt mit den Eltern bzw. mit den Sprachassistenten der Französischgruppen in den Kindertageseinrichtungen Gespräche zur Motivation und zum Sprachstand der Kinder. Sollten mehr Kinder die Voraussetzungen erfüllen als Plätze zur Verfügung stehen und die Eltern an ihrem Wunsch festhalten, entscheidet das Los.)
  4. Unzumutbar langer Schulweg
    Ein unzumutbar langer Schulweg besteht für Kinder, die für den einfachen Schulweg (Wohnung bis Schule) bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule benötigen. Eine Prüfung und Anwendung dieses Kriteriums erfolgt nur dann, wenn der Schulweg an die angemeldete Schule unter 45 Minuten liegt!
  5. Räumliche Entfernung
    a) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen. bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig, Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre. b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
Quelle: Eingabe durch Schule, Stand: 19.06.2026

Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

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