Qualität
Die Ansprüche an die Qualität einer Schule sind erkennbar am Schulprogramm, das in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Schulkonferenz entsteht und für die Schulentwicklung von besonderer Bedeutung ist. Das Zeitmodell der Schule kann den 45- Minutentakt der Unterrichtsstunde aufbrechen und neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung schaffen. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte an der Schule angeboten werden, spiegeln ebenfalls den Qualitätsanspruch der Schule wider. Die Durchführung interner und externer Evaluationen können dabei helfen die Qualität der Schule weiter zu steigern.
Das Schulprogramm wurde von der Schulkonferenz am 19.10.2024 bestätigt.
Schwerpunkte
- Leitbild unserer Schule:Die 2. Mittelschule Kamenz betrachtet Erziehung als Voraussetzung und untrennbare Einheit zur Bildung. Wir bieten eine Reihe von Möglichkeiten für die Entwicklung der individuellen Leistungsfähigkeit bis hin zur Unterstützung bei Lese-Rechtschreibproblemen und bei der Integration von Schülern. Gleichzeitig unterstützen wir die Herausbildung spezifischer Interessen der Schüler durch zeitgemäße Unterrichtsmethodik, sehr breit gefächerte Ganztagsangebote und zahlreiche Arbeitsgemeinschaften. Ein differenziertes Konzept zur Berufsorientierung, ausgewählte Betriebspraktika und gezielte Projektarbeit schaffen eine gute Basis für die weiterführende berufliche Bildung. Sportlich begabte Schüler werden mit Unterstützung der Vereine in speziellen Klassen gefördert.
Beschlüsse
- Zur weiteren systematischen Schul- und Unterrichtsentwicklung wurden ab Schuljahr 2015/16 Arbeitsgruppen gebildet. Beschluss zur Veränderung der Unterrichtszeiten durch die Einführung einer 2. Blockstunde pro Tag für das Schuljahr 2015/16 auf Probe. Am Ende des Schuljahres 2015/16 wird nach schulinterner Evaluation über die dauerhafte Etablierung der 2. Blockstunde entschieden. Die Gesamtlehrerkonferenz der 2. Oberschule Kamenz beschließt eine Aktualisierung der Hausordnung ab Schuljahr 2015/16. Gemäß §32(2) SchulG ist die Schule berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Hausordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule.
- -Optimierung der Binnendifferenzierung - Evaluation „neues Blockmodell“ - Umgang mit heterogenen Klassen - Kooperation/Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen - weitere Optimierung des Methodentraining - Weiterentwicklung des fächerverbindenden Unterrichtes - Fortschreibung der Konzeption zur Berufsorientierung - Optimierung der Zusammenarbeit mit dem BSZ Kamenz und Unternehmen der Region Fortschreibung des Integrations- und Migrationskonzeptes
An der Schule wird der 45-Minutentakt der Unterrichtsstunde in allen Klassenstufen aufgebrochen.
Gesundheitsförderung ist Teil des Schulprogramms.
Konzept
- Lehrergesundheit (z.B. Zeitmanagement, Stressbewältigung)
- Sport- und Bewegungsförderung
- Suchtprävention (z.B. Verhaltenssüchte, legale und illegale Drogen)
Maßnahmen
- Gesprächsrunden und niedrigschwellige Angebote in der Schulfreizeitarbeit und Schulsozialarbeit
- Präventionsprojekt stoffgebundene & stoffungebundene Süchte in den 7. Klassen
- Präventionsprojekt Sexualität & Aufklärung in den 9. Klassen
- Teilnahme verschiedener Klassen an den Aktionstagen gegen Sucht im Landkreis Bautzen ==>Thematisierung von Drogenkonsum und Suchtproblematik in vielfältiger Form, u.a.mit Hilfe von Theater und Filmprojekten
Projekte
- Keine Angabe.