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Schulbezirk

Gemeinsamer Schulbezirk

Die Schule "Grundschule Neukirchen "Brigitte Beyer"" befindet sich im Schulbezirk "Borna 1". Zu diesem Schulbezirk gehören außerdem die folgenden Schulen:

Schuleigene Aufnahmekriterien

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:

  1. Unzumutbare Härte
    Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.
  2. Geschwisterkinder
    Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben.
  3. Schüler mit Hauptwohnsitz in den Ortschaften
    Dazu zählen Kinder aus Neukirchen, Zedtlitz, Wyhra und Thräna.
  4. Schulwegdauer
    Länge und Dauer des sicheren Schulwegs 1) a) fußläufige Erreichbarkeit aa) Ermittlung der Schüler, die unsere Schule fußläufig erreichen können und bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg. Diese werden vorrangig aufgenommen. bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre. b) Beförderung mit öffentlichem Personennahverkehr/ freigestelltem Schülerver-kehr aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk schneller erreichbar am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der zeitlich kürzeste sichere Schulweg. Diese Schüler werden vorrangig aufgenommen. bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des zeitlich kürzesten sicheren Schulwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk zeitlich am längsten wäre. c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) bzw. b) nicht zutrifft, mit dem zeitlich kürzesten sicheren Schulweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule. Für die Ermittlung des jeweils zeitlich kürzesten Schulweges gilt Folgendes: Grundsätzlich ist auf die fußläufige Erreichbarkeit der Schule abzustellen. Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 ist ein Fußweg von 2 km grundsätzlich zumutbar. Ab einer sicheren Fußweglänge von 2 km ist auf die Schülerbeförderung abzustellen. Die Dauer des Schulweges ist unter Berücksichtigung des Fußweges vom Hauptwohnsitz zur Haltestelle, der Fahrdauer, ggf. Umsteigezeiten und des Fuß-weges von der Haltestelle zur Schule zu ermitteln. Für die Umrechnung der Fußwegelänge in Dauer gilt, dass 200 Meter 3 Minuten entsprechen. Die Ermittlung der Entfernungen erfolgt auf der Grundlage von Google Maps .
Quelle: Eingabe durch Schule, Stand: 15.06.2026

Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

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